Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung wird häufiger verfolgt als es vielen Geschäftsführer bewusst ist

Es ist verständlich zu versuchen die Beantragung einer Insolvenz so weit wie möglich hinauszuzögern, um alles in der eigenen Macht stehende zu unternehmen, damit für die selbstständige Existenz nicht vorschnell das letzte Kapitel eingeläutet wird. Einem Großteil aller Geschäftsführer ist es bei diesen Überlegungen nicht bewusst, dass nicht sie selbst darüber entscheiden, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Bei Prüfung der Buchhaltung und zahlreicher weiterer Unterlagen kommt der Insolvenzverwalter zu dem Schluss, wann weitere Ermittlungen erforderlich werden oder nicht. Da der Insolvenzverwalter in erster Linie den Gläubigern verpflichtet ist und nicht dem Ruf des Geschäftsführers, ist eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung in den letzten Jahren eher die Regel als eine Ausnahme. Beinahe zwei Drittel aller Geschäftsführer, die aktuelle Insolvenz beantragen sehen sich diesem Vorwurf ausgesetzt. Neben der Belastung vielleicht ein Wirtschaftsdelikt begangen zu haben, sind auch die langsamen Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft eine nervliche Zerreißprobe. Bestätigt sich der Anfangsverdacht wartet auf die Betroffenen zudem ein gerichtliches Verfahren, welches nicht selten von einer medialen Berichterstattung begleitet wird. Das führt bei nicht wenigen Geschäftsführern zu Depressionen oder anderen Symptomen in denen sich diese über Monate andauernde nervliche Anspannung äußert.

Eine Vorstrafe stellt für viele zukünftige Karriereplanungen das endgültige Aus dar

Eine Insolvenzstrafe kann mit einer Geldstrafe sowie in schweren Fällen auch Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Eines der prominentesten Beispiele der jüngeren Geschichte sind die Kinder von Anton Schlecker, welche vom Gericht diesem und weiterer Tatbestände für schuldig gesprochen wurde. Neben der Zerstörung des eigenen Rufs ist in diesen Fällen auch ein Neuanfang an einem anderen Ort zu gut wie unmöglich. Beträgt die Geldstrafe über 90 Tagessätze oder wird eine Haftstrafe verhängt, muss diesem im Führungszeugnis vermerkt werden. Die Konsequenzen für das weitere Leben sind nicht nur bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, sondern ebenfalls bei der Wohnungssuche so gravierend, dass einigen vorbestraften ehemaligen Geschäftsführern der Weg in die Selbstständigkeit für immer verbaut bleibt.

Ein noch größerer Fehler als die Insolvenz zu verschleppen, ist nicht nach Alternativen Ausschau zu halten

Die Insolvenz ist keine Endstation bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, sondern lediglich eine Option. Von einem Verkauf des Unternehmens bis zur Löschung der GmbH gibt es gleich einige Alternativen. Diese frühzeitig in Betracht zu ziehen, hilft nach einem seriösen Anbieter Ausschau zu halten und erhöht zudem den Zeitpunkt der für Gespräche und Verkaufsverhandlungen zur Verfügung steht. Da es sich hierbei um legale Optionen handelt, bleibt der eigene Ruf erhalten und auch die Ermittlungsbehörden haben keinen Grund tätig zu werden. Sich zu lange Zeit mit der Insolvenz zu lassen ist daher ebenso fahrlässig als vorschnell mit der Unterschrift unter die Insolvenz das eigene berufliche Schicksal zu besiegeln. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema GmbH Insolvenzverschleppung.