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Ob es um den Fälligkeitstermin der Steuerzahlung geht, um Fristen bei der Abgabe oder um die korrekten Zahlen in der Steuererklärung, die unzähligen Regelungen machen es den Steuerpflichtigen nicht einfach. Um jedoch ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden und auch um fair zu spielen, sollten die Steuerzahler ihrer Pflicht nachkommen. Schließlich gilt Steuerbetrug nicht als Kavaliersdelikt, sondern als strafbare Handlung. Die Folge sind häufig Geldstrafen und je nach Situation auch Freiheitsstrafen. Mit welcher Strafe zu rechnen ist, wenn eine Steuerhinterziehung begangen wurde, darüber können sich die Steuerzahler bei einem Steuerrechts-Anwalt informieren. Wer mehr über die Thematik erfahren möchte, für den ist diese Kanzlei der richtige Kontakt.
Der Unterschied zwischen einer Steuerhinterziehung und einer leichtfertigen Steuerverkürzung besteht hauptsächlich darin, dass die Steuerhinterziehung auf einer aktiven Handlung beruht.

Daher wird sie als Steuerstraftat behandelt, während die Steuerverkürzung eine Ordnungswidrigkeit ist. Bei der Steuerhinterziehung kann es sich um eine falsche Angabe handeln, die beispielsweise überhöhte Werbungskosten in der Steuererklärung aufführt, oder um Unterlassung, wenn Einkünfte verschwiegen wurden. In diesen beiden Fällen würde für den Steuerzahler eine Kürzung der Steuer oder ein Vorteil eintreten. Prinzipiell ist die Steuerhinterziehung nur strafbar, wenn sie vorsätzlich durchgeführt wurde, jedoch kann auch der bloße Versuch bestraft werden. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist ebenfalls strafbar.
Bei einem hinterzogenen Betrag von unter 50.000 Euro besteht die Möglichkeit, dass der Steuersünder straffrei ausgeht. Hierfür muss er jedoch eine Nachzahlung leisten, zuzüglich 6 % Zinsen. Bei einer Steuerhinterziehung von über 50.000 Euro muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Diese lässt sich eventuell vermeiden, wenn zeitnah eine Steuernachzahlung inklusive Zinsen und Zusatzleistung erfolgt. Die Staffelung der Freiheitsstrafe hängt von dem Ausmaß der Steuerhinterziehung ab; das normale Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Wenn es sich um hinterzogene Beträge in siebenstelliger Höhe handelt, ist keine Bewährungsstrafe möglich. Um Straffreiheit zu erreichen, ist eine rechtzeitige Selbstanzeige nötig; außerdem müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden.