Für viele Menschen ist es durchaus nicht ungewöhnlich nicht jedes Familienmitglied persönlich zu kennen. Oft leben Familien in ganz Deutschland verstreut, sodass der Kontakt zueinander aufgrund der entstandenen Distanz abbricht. Umso überraschender ist es dagegen Post von einem Notar oder auch dem Nachlassgericht zu erhalten und darin über eine Erbschaft in Kenntnis gesetzt zu werden. Mit dem Erhalt dieser Nachricht beginnt auch die kritische Frist von sechs Wochen, in denen das Erbe ausgeschlagen werden kann. Daher ist es wichtig sich sehr genau darüber zu informieren, woraus ein Erbe besteht. Hierbei kann es sich um Vermögenswerte ebenso wie Schulden handeln. Wer selbst schon Kinder hat, muss zudem damit rechnen, dass Erbe innerhalb der Frist auch für den eigenen Nachwuchs auszuschlagen, um die Kinder nicht mit Schulden zu belasten.

Eine anwaltliche Beratung kann helfen Licht ins Dunkel zu bringen

Für rechtliche Laien kommt eine unerwartete Erbschaft häufig vollkommen aus dem Nichts. Daher fehlt den Erben die ansonsten vorhandene Kenntnis des Lebens sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers. Hinzu kommt, dass die Gläubiger oft wenig daran interessiert sind, ob ein enger Kontakt zum Verstorbenen bestanden hat und lieber so schnell wie möglich ihr Geld erhalten möchten. In diesem Hinblick und aufgrund des herrschenden Zeitdrucks ist es hilfreich einen in Erbrecht geschulten Anwalt zu rate zu ziehen. In Großstädten wie Berlin oder Hamburg fällt es relativ leicht auf diese Experten zu treffen und sich mit rechtlicher Hilfe weitere Informationen über die jeweilige Erbschaft zu sichern.

Ein Fachanwalt kann auch dazu beitragen zwischen der Erbengemeinschaft zu vermitteln

Im Zuge einer Erbschaft ist es sowohl auf Grundlage eines Testaments als auch im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge möglich Teil einer Erbengemeinschaft zu werden. Das bringt in entzweiten Familien weiteres Konfliktpotenzial mit sich. Wer diesen Streitigkeiten aus dem Weg gehen möchte, sollte ebenfalls einen Anwalt für Erbrecht in Berlin engagieren. Dieser vertritt die eigenen Interessen nach den Wünschen des Klienten und übernimmt auch die gesamte Korrespondenz mit den Mitgliedern der Erbengemeinschaft. So können die Erben den negativen Folgen einer unerwarteten Erbschaft weitestgehend aus dem Weg gehen.