Die Kosten für einen Bautrockner sind besonders dann ärgerlich, wenn diese vollkommen unvorbereitet etwa nach einem Wasserrohrbruch oder auch einem Hochwasser entstehen. In diesen Fällen ist es wichtig den Versicherungsschutz zu überprüfen. Gebäude- und Hausratsversicherungen übernehmen bei Wasserrohrbrüchen relativ unkompliziert die Kosten für die erforderlichen Renovierungsmaßnahmen. Die Versicherer gehen häufig auch in Vorkasse für Nachbarn, die Überschwemmungen verursacht haben und holen sich das Geld später von den Verursachern oder deren Versicherungsgesellschaften zurück. Anders verhält es sich bei natürlichen Ursachen wie Überschwemmungen. Unter diesen Umständen zahlen einige Versicherer erst, sobald zusätzlich ein Elementarschutz abgeschlossen wurde. Die Versicherer müssen natürlich auch auf die Kosten achten und werden die günstigen Mietpreise bevorzugt, da ein Kauf vielfach nicht gerechtfertigt erscheint.

Einige Versicherungen erstatten auch eine Pauschale für den verbrauchten Strom

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Der Mietpreis ist natürlich nicht der einzige Kostenfaktor, welcher durch die Nutzung der Bautrockner entsteht. Zusätzlich erhöht sich der Stromverbrauch in diesem Zeitraum. Die Versicherer übernehmen auch diese Kosten. Da eine exakte Abrechnung in diesem Zusammenhang oft schwierig ist, zahlen die Versicherer hier oftmals eine Pauschale, welche auch diesen Kostenpunkt abdeckt und die Versicherungsnehmer nicht in der Gefahr zurücklässt die zu erwartende Stromnachzahlung nicht begleichen zu können. Je nach Versicherer ist es erforderlich die Stromkosten extra geltend zu machen, da nicht jede Versicherungsgesellschaft diese Kostenübernahme selbstständig erwähnt.

Die Rechnung ist für die Schadensregulierung ein unverzichtbares Schriftstück

Leider gibt es auch bei den Vermietern von Bautrocknern schwarze Schafe, welche auf das Ausstellen einer gültigen Rechnung verzichten und sich stattdessen lieber unter der Hand bezahlen lassen. Von dieser Art von Geschäft ist bei Versicherungsfällen dringend abzuraten. Die Schadensregulierung viele Versicherer funktioniert auf dem Prinzip der Erstattung. Die Versicherungsnehmer erhalten grünes Licht von der Versicherung und können sich den Anbieter frei wählen. Die Kosten der Rechnung werden zunächst aus eigener Tasche bezahlt und später von der Versicherung erstattet. Hierfür ist die Rechnung unumgänglich. Allein auf die mündliche Aussage der Versicherten über die Höhe des gezahlten Betrags können sich die Versicherungen nicht verlassen und müssen daher einer Erstattung der Kosten ablehnen. Der eingesparte Betrag wird somit dennoch um ein vielfaches höher als zunächst vermutet, sobald die Erstattung der Versicherung ausbleibt. Mehr dazu lesen Sie hier