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In vielen Fällen wird es notwendig Immobilien in ihrem Wert exakt zu bestimmen. Die Gründe warum eine exakte Ermittlung des Wertes von Immobilien durchgeführt werden muss sind vielfältig. Zumeist wird für die Wertermittlung ein Sachverständigenbüro hinzugezogen. Um einen kurzen Überblick zu geben warum Immobilien in ihrem Wert oft ganz genau beurteilt werden müssen, sollen die folgenden Beispiele für die entsprechende Aufklärung sorgen.

Zumeist geben Verkäufer von Immobilien ein Immobilien Gutachten in Auftrag, wenn sie ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen wollen oder verkaufen müssen. Und nicht immer werden immobilien frei von äußeren Einflüssen verkauft. Oft sind es nämlich Banken die säumige Kreditkunden dazu zwingen ihr Haus oder ihre Wohnung „freihändig“ zu verkaufen. Dies bedeutet, dass noch keine Zwangsmaßnahmen in Form einer Zwangsverwertung eingeleitet werden, sondern dem säumigen Zahler wird zunächst die Möglichkeit eröffnet die betreffende Immobilie freiwillig zum Verkauf zu bringen.

Nachfrage bestimmt maßgeblich den Immobilienpreis

Selbstverständlich kann auch ein Gutachter, selbst durch das beste und qaulifizierteste Gutachten, den Wert einer Immobilie immer nur nach Ihrerm aktuellen Erhaltungszustand sowie dem Alter und weiteren Faktoren die zur Gutachten Erstellung hearangezogen werden, beurteilen. Letztendlich wird allerdings der tatsächliche Immobilienwert durch die Nachfrage bestimmt. Ein Sachverständiger für Immobilien kann daher immer nur den objektiv zu ermittelnden Wert einer Immobilie feststellen und oft weicht dieser Wert dann vom tatsächlichen Verkaufspreis ab, da sich kein Käufer findet der diesen Preis dann auch bezahlen würde. Dennoch, ohne ein Gutachten für Immobilien in der Hand zu haben, wird es bei vielen Verkaufsgesprächen für der Verkäufer noch schwieriger den angestrebten Verkaufserlös für ihre Immobilie tatsächlich zu erzielen. Weitere Anlässe um ein Immobilien Wertgutachten erstellen zu lassen sind Erbauseinandersetzungen und auch bei Ehescheidungen wird sehr häufig ein Wertgutachten angefordert, wenn es gilt die gemeinsame Immobilie ihrem Wert nach exakt zu bestimmen. Kommt es zur Zwangsversteigerung ist der durch einen Gutachter ermittelte Verkehrswert einer Immobilie die Grundlage für das Versteigerungsgericht um den Mindestgebotspreis festzulegen.

Einheitswert – zur Wertermittlung von Immobilien kein Thema mehr!

In vergangenen Jahren wurde der sogenannte „Einheitswert 1914 “ zur Berechnung der Grundsteuer und zu versicherungstechnischen Beurteilungen und Einschätzungen von Gebäuden herangezogen. Das Jahr 1914 bezieht sich dabei auf die Zeit als die „Goldmark“ zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts noch die Grundlage für Immobilienwert Berechnungen bildete. Der sogenannte 1914er Wert wurde mit einem Faktor X multipliziert, dieser wurde immer wieder neu festgelegt und angepasste, und das Ergebnis wurde zur Ermittlung eines Gebäudewertes mit herangezogen. Dieser Wert wurde allerdings 1998 in versicherungstechnischer Hinsicht bei der Wohngebäudeversicherung durch den „gleitenden Neuwertfaktor“ abgelöst. Auch für Wertgutachten in der Immobilienbranche ist der „Einheitswert“ zunehmend aus dem Sprachgebrauch verschwunden und auch für reale Immobilienwert Ermittlungen ist der Einheitswert zumeist keine Berechnungsgrundlage mehr.